Wartung – nachhaltig und sicher

Die Betonböden von Parkhäusern müssen in ihrer Laufzeit dem Eindringen von Tausalz, der Carbonatisierung und mechanischen Belastungen standhalten, die zu Rissen und Delaminierung führen können und somit Betonschäden beschleunigen. Je früher die Reparaturen durchgeführt werden, umso einfacher und schneller ist die Sanierung.
Durch frühzeitige kleinere Reparaturen lassen sich durchaus größere, statisch relevante Schäden vermeiden und der insgesamte Aufwand gering halten.

Wartungsverträge dienen zur Kontrolle dieser beschichteten, direkt befahrenen Oberflächen möglichst nach der Wintersaison. Die Begehungen sollten mindestens einmal, im Bedarfsfall auch zweimal, pro Jahr stattfinden.

Früherkennung ist gefragt und wichtig!

Die Wartung, bzw. die Inspektionen werden durchgeführt, um frühzeitig mögliche Schäden an der Beschichtung, Fugenkonstruktionen, Übergängen und Anschlüssen der Beschichtung, sowie an sichtbaren Entwässerungseinrichtungen, möglichst noch innerhalb der Gewährleistung, erkennen zu können.

Schnelle Reaktion verhindert Schäden!

Mit den Informationen aus den Begehungen können die entsprechenden Maßnahmen, basierend auf der Handlungsdringlichkeit, vorgeschlagen werden.
Ziel ist es frühzeitig zu handeln um kostenintensivere Instandsetzungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit des eingebauten, direkt befahrenen Oberflächenschutzsystems zu vermeiden.

BITTE BEACHTEN: Vorschläge zu Reparaturen bzw. Sanierungsarbeiten aus dem Begehungsbericht, verstehen sich nicht als Planungsleistung.
Der vom Fachplaner, vor der Ausführung, objektbezogen erstellte Instandhaltungsplan dient hier als Grundlage für eventuell erforderliche Arbeiten.

Dauerhaftigkeit: z.B. Rissbehandlung

Um das Eindringen von Feuchtigkeit und Tausalzen zu verhindern, sind Risse gemäß DBV Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen immer kurzfristig und dauerhaft, möglichst nach der Wintersaison zu schließen.
Die Art und Weise der Rissbearbeitung ist dem Instandhaltungsplan zu entnehmen.
Die Nichtbeachtung kann zu Schäden am Beschichtungssystem sowie an der Stahlbetonkonstruktion (Bewehrungskorrosion) führen. Bewehrungskorrosion führt folglich zur Beeinträchtigung der Standsicherheit des Gebäudes.

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