Betoninstandsetzung ist immer dann erforderlich, wenn Bauteile oder Bauwerke aus Beton und Stahlbeton aufgrund ihrer Herstellung, Nutzung oder Exposition gegenüber betonschädigenden Medien in ihrer visuellen Erscheinung oder Funktion beeinträchtigt sind.
Die Instandsetzung und Erhaltung strukturell geschädigter Beton- und Stahlbetonkonstruktionen wird immer wichtiger. In den letzten dreißig bis vierzig Jahren hat Beton als Baustoff im Bauwesen immer mehr an Bedeutung gewonnen.
Planung und Ausführung sind der wichtigste Aspekt um den Erfolg der Instandsetzungsarbeiten zu gewährleisten. „Betonkosmetik“, die meist aufgrund des herrschenden Zeit- und Kostendrucks angewendet wird ist keine nachhaltige Lösung. Daraus resultieren zwangsläufig aufwändigere und teurere Folgemaßnahmen zur Nachbesserung.
Ursachen für die Betoninstandsetzung
Als hauptsächliche Schadensursachen und -mechanismen sind überwiegend die Carbonatisierung (*s.u.) und Feuchtigkeit zu finden.
Durch poröse und gerissene Oberflächen dringt Feuchtigkeit ins Bauteil ein. Dies bedingt z.B. Frostabsprengungen wodurch der Armierungsstahl freigelegt wird. Durch die Feuchtigkeit und die Aufnahme von Kohlendioxid (CO2) aus der Luft reagiert der Stahl zu Rost.
Dieser Prozess, der durch mangelhafte Betonqualität und -überdeckung beschleunigt wird, führt zur Verdoppelung des Eisenvolumens und damit einhergehenden weiteren Absprengungen, bedingt durch den Treib- bzw. Sprengdruck, der die Struktur des Betonbauteils schädigt bzw. zerstört.
Instandsetzungsziele und Vorgehensweise:
Nach der Entstehung von Schadenssituationen sollte die Betoninstandsetzung der Bauteile umgehend erfolgen.
Die Anforderungen an die Baustoffe für eine dauerhafte und sichere Instandsetzung werden in der DAfStb Instandsetzungsrichtlinie geregelt und durch die Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ definiert.
- Wiederherstellung des Schutzes des Bewehrungsstahls
- Ersatz der strukturell geschwächten Betonbereiche
- Abdichtung des Bauteils
- optische Angleichung an den Urzustand.
- Bisherige Verfahrensweise
Zur Instandsetzung geschädigter Betonbauteile sind auf Grundlage der Instandsetzungsrichtlinie mehrere Arbeitsschritte erforderlich:
- Entfernung schadhafter Betonbereiche bis auf den tragfähigen Untergrund einschließlich Reinigung des Stahls (Reinheitsgrad SA 2 1/2) und des Betons
- Auf- bzw. Anbringen eines Korrosionsschutzsystemes
a) mineralisch (zweilagiger Auftrag zementöser Systeme)
b) auf Kunstharzbasis (zumeist mit Epoxidharzsystemen)
c) Auf- bzw. Anbringen einer Haftbrücke (überwiegend auf mineralischer Basis) - Auffüllen der Ausbruchstellen mit einem groben Reparaturmörtel
- Glätten der instandgesetzten Flächen mit einem Feinspachtel
- optische Oberflächenbehandlung, z.B. Farbanstrich
* Carbonatisierung: Der im Beton verbaute Baustahl ist durch eine dünne Oxidschicht passiviert und durch den alkalischen pH-Wert des umgebenden Betons geschützt. Durch Aufnahme von Feuchtigkeit und CO2 aus der Umgebungsluft sinkt dieser pH-Wert ab. Im neutralen bzw. sauren Milieu ist diese Oxidschicht nicht mehr stabil, der passive Korrosionsschutz wird aufgehoben und der Stahl beginnt zu rosten.