Estricharbeiten – effektiv und hochwertig

Als Estrich bezeichnet man den Aufbau des Fußbodens als Untergrund für unterschiedliche Fußbodenbeläge, der nach Art und Ausführung als nutzbarer Boden gefertigt sein kann. Die Estricharbeiten dienen vor allem als Lastverteilungsschicht für den Boden.

Wir erstellen Ihnen neben der klassischen Verwendung auch Designestriche zur direkten Nutzung als fertiger Boden. Hier wird der Sichtestrich sofort auf der Nutzhöhe verlegt und durch unterschiedliche Oberflächenveredelungen, Zuschläge, Materialzusammensetzungen und Schleiftechniken zu individuellen natürlich aussehenden Oberflächen gestaltet.

Klassisch erfüllt der Estrich die Aufgabe als Füll- und Ausgleichsstoff, der sich oberhalb der Bodenplatte oder von tragenden Geschossdecken und unterhalb des Bodenbelags befindet.
Er wird aus flüssigen oder körnigen Materialien hergestellt und nach dem Aufbringen auf die Unterkonstruktion abgezogen, geglättet oder abgerieben. Es gibt eine Vielfalt von Estrichen, die nach Bindemitteln, Faserbewehrungen oder nach Konstruktionsarten unterschieden werden.

Verbundestrich (V):

Dieser wird mittels eines Haftvermittlers (Haftbrücke) im Verbund unmittelbar auf den tragenden Untergrund (Beton) aufgebracht. Er kann als Nutzboden in Räumen ohne Anforderungen an Wärme-, Schall- und Feuchteschutz z.B. in Kellerräumen, Garagen, Abstellräumen etc. zum Einsatz kommen. Zur Verbesserung der Pflegeeigenschaften empfiehlt sich ein Oberflächenschutz, z.B. durch eine Versiegelung. Die Einbaudicken eines Verbundestrichs liegen je nach Nutzungszweck und Korngröße des Zuschlags zwischen 20 mm und 70 mm. Der Verbundestrich wird nach dem verwendetem Bindemittel, der Festigkeitsklasse, der Estrichkonstruktion und der Dicke bezeichnet.

Die Bezeichnung eines Zementestrichs DIN 18560 Teil 3 mit Druckfestigkeit C von 25 N/mm² und Biegezugfestigkeit F von 4 N/mm², als Verbundestrich in 30 mm Dicke verlegt lautet:

CT-C25-F4-V30

Estriche auf Trennschicht (T):

Dieser Typ ist durch eine Zwischenlage vom Untergrund getrennt. Er kann wie der Verbundestrich unmittelbar als Boden genutzt oder mit einem Oberbelag versehen werden.

Der Estrich auf Trennschicht wird z.B. in Heiz- Wasch- und Trockenräumen eingebaut oder wenn eine Verlegung im Verbund mangels nicht ausreichender Haftzugfestigkeit des Untergrundes oder Rissen im Untergrund ausscheidet.

Als Trennschicht werden Polyethylenfolien oder Bitumenpapier stets 2-lagig verwendet. Durch die 2-lagige Verlegung der Trennschicht wird die Entkopplung vom Untergrund gesichert, sowie eine spannungsfreie Bewegung auf der Unterlage ermöglicht. Um Einspannungen zu vermeiden, wird an allen aufgehenden Bauteilen wie Wänden, Stützen usw. ein mind. 5 mm dicker Randstreifen angebracht. Die Mindestdicke auf Trennschicht beträgt je nach Bindemittel zwischen 30 und 45 mm.

Die Bezeichnung eines Calciumsulfatestrichs DIN 18560 Teil 4 mit Druckfestigkeit C von 30 N/mm² und Biegezugfestigkeit F von 5 N/mm², auf Trennschicht in 60 mm Dicke verlegt lautet:

CA-C30-F5-T60

Estrich auf Dämmschicht (S):

Der Estrich auf Dämmschicht, auch “schwimmender” Estrich genannt, wird über einer Dämmschicht eingebaut und hat keine unmittelbare Verbindung mit den angrenzenden Bauteilen, er “schwimmt” sozusagen. Die schwimmende Konstruktion muss sowohl die Anforderungen an den Schallschutz als auch des Wärmeschutzes erfüllen.

Durch den Einbau eines schwimmenden Estrichs wird die Trittschall- und Wärmedämmung erheblich verbessert. Schwimmende Estriche dienen als Lastverteilungsschicht über den Dämmstoffen. Sie müssen evtl. vorhandene Unebenheiten im Untergrund ausgleichen, eine ebene geschlossene Oberfläche aufweisen, und dienen als Untergrund für die Aufnahme von Bodenbelägen jeglicher Art.

Die Dämmstoffe können je nach Anforderung ein- oder mehrlagig ausgeführt werden, und aus einer Kombination aus Trittschall- und Wärmedämmung bestehen. Bei Rohrleitungen auf der Rohdecke ist vor dem Einbau der Dämmschicht zunächst ein Rohrhöhenausgleich vorzunehmen, welcher im eingebauten Zustand eine gebundene Form aufweist, damit keine Schallbrücken entstehen und Rissbildung vermieden wird. Die Dämmschichten bestehen aus Dämmstoffplatten welche aus Schaumkunststoff wie Polystyrol (PS), Polyurethan (PUR) oder aus mineralischen Fasern (MF) hergestellt werden. Die Dämmstoffplatten sind mit versetzten Fugen einzubauen. Zur Verhinderung von Einspannungen und Schallübertragungen werden alle aufgehenden Bauteile durch einen mind. 8 mm dicken Randstreifen getrennt. Als Dämmschichtabdeckung kommen möglichst ungefaltete PE-Folien zum Einsatz.

Die Dicke richtet sich nach den Verkehrslasten, der Festigkeit, den Dämmstoffdicken und deren Zusammendrückbarkeit, sowie nach der Art des Oberbelags. Die Mindestdicke beträgt zwischen 40 mm und 45 mm.

Die Bezeichnung eines Zementestrichs DIN 18560 Teil 2 mit Druckfestigkeit C von 25 N/mm² und Biegezugfestigkeit F von 5 N/mm², schwimmend auf Dämmschicht in 45 mm Dicke verlegt lautet:

CT-C25-F5-S45

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